Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese AGB finden Anwendung auf die vertraglichen Beziehungen zwischen sämtliche Kursteilnehmer, den zu vermittelnden Kandidaten, Schulen und Firmen mit Partnerschaft.

Wir verwenden der einfacheren Lesbarkeit wegen der männlichen Form. Mit diesem einfacheren sprachlichen Ausdruck sind selbstverständlich immer Frauen und Männer gemeint. Für Kursgeld wird der Begriff Schulgeld, für Kurs der Begriff Bildungsgang und für Schüler und Lernpartner der Begriff Kursteilnehmer verwendet.

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen zur RecruitPlus Kurse

Anmeldung

Mit der Anmeldebestätigung kommt der Ausbildungsvertrag zustande. Es wird eine Einschreibgebühr erhoben. Mit der Anmeldung bestätigt der Vertragspartner ausserdem, dass er die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Kenntnis genommen hat und damit einverstanden ist.

Die für den Bildungsgang relevanten Reglemente, wie Leitfäden, Hausordnungen und Ausbildungsreglemente die ebenfalls Bestandteil dieses Vertrages sind, werden am ersten Unterrichtstag verteilt und können auf Wunsch angefordert resp. eingesehen werden. Programmaktualisierungen und Reglements Änderungen durch die RecruitPlus sind ausdrücklich vorbehalten. Im Übrigen gelten die Vorschriften des schweizerischen Obligationenrechts.

Kosten

Neben der Einschreibegebühr und dem Schulgeld gehen auch diejenigen Lehrmittel, Skripten, Schulmaterialien sowie Prüfungsgebühren etc. zulasten des Kursteilnehmers, welche nicht ausdrücklich als im Schulgeld inbegriffen bezeichnet werden. Kosten für externe Aktivitäten (z. B. Eintritts- und Fahrkarten, Verpflegung) sowie externe Prüfungen und Ausbildungsbestandteile sind ebenfalls nicht inbegriffen und gehen zulasten des Kursteilnehmers.

Anpassungen des Schulgeldes können jederzeit einseitig durch die RecruitPlus vorgenommen werden.

Das Schulgeld sowie die Einschreibegebühr, Kosten für Lehrmittel, Kopierpauschalen und übrige Nebenkosten werden in der Regel periodisch, bei Vertragslaufzeiten einmalig in Rechnung gestellt und sind vor Ausbildungsbeginn zu bezahlen. Im Fall einer Rechnungsstellung später als 10 Tage vor Ausbildungsbeginn hat die Zahlung innert 10 Tagen nach Rechnungsstellung zu erfolgen.

Bei Zahlung des Schulgeldes in Raten ist die 1. Rate bei Ausbildungsbeginn fällig. Die weiteren Raten sind gemäss Einzahlungsschein in der Regel monatlich zu entrichten. Einschreibegebühren, Prüfungsgebühren und Nebenkosten werden separat erhoben. Staatliche, gegenüber der RecruitPlus abgegebene Kostengutsprachen werden periodisch rückvergütet oder direkt in Abzug gebracht.

Bei Zahlungsverzug werden folgende Gebühren erhoben: Kontoauszug gebührenfrei, 1. Mahnung CHF 10.–, 2. Mahnung CHF 20.–. Ab der 1. Mahnung werden Verzugszinsen von 5 % erhoben. Bei Zahlungsverzug hat RecruitPlus das Recht, den Kursteilnehmer vom Unterricht auszuschliessen.

Durchführung

Die Schule ist berechtigt, Bildungsgänge bei zu geringer Teilnehmerzahl nicht durchzuführen. Bei einem Ausfall von Lehrpersonen kann die Schule, sofern kein fachlich ebenbürtiger Ersatz zur Verfügung steht, die Durchführung absagen. In der Regel wird bei geringer Teilnehmerzahl versucht, durch Kursumbuchungen, Stundenreduktionen oder Preisanpassungen vor oder spätestens innerhalb der ersten zwei Wochen nach Ausbildungsbeginn eine für beide Seiten befriedigende Lösung zu finden.

Sollte ein Bildungsgang nicht durchgeführt werden können, erfolgt die Absage an bereits angemeldete Kursteilnehmer so rasch wie möglich, spätestens jedoch 10 Tage vor Ausbildungsbeginn. Bildungsgänge, die weniger als 6 Monate dauern, können bis einen Tag vor Ausbildungsbeginn abgesagt werden.

Bei Absage eines Bildungsgangs durch die Schule werden das Schulgeld, die Einschreibegebühr und Nebenkosten, soweit bereits bezahlt, zurückerstattet.

Ferien und unterrichtsfreie Tage richten sich nach den jeweiligen schulinternen Jahreskalendern. Änderungen aufgrund unvorhersehbarer interner und externer Umstände sind jederzeit möglich.

Die Bildungsgänge der RecruitPlus können jederzeit ohne Vorankündigung modifiziert werden. So können z. B. Unterrichtstage und -zeiten, die Anzahl Lektionen, Lerninhalte sowie Prüfungen laufend den internen und externen Erfordernissen angepasst werden, sofern sie den Gesamtcharakter des Bildungsgangs bzw. Abschlusses nicht massgeblich verändern.

Abmeldung vor Ausbildungsbeginn

Bei Nichtantritt eines Bildungsgangs ist das Schulgeld wie folgt geschuldet:

  • bis 31 Tage vor Ausbildungsbeginn: Einschreibegebühr;
  • 30 oder weniger Tage vor Ausbildungsbeginn: Einschreibegebühr sowie das Schulgeld für die erste Periode (z. B. Quartal, Trimester, Semester) bzw. bei kürzeren Bildungsgängen mit einmal fälligem Gesamtschulgeld, 100 % davon.

Eine Abmeldung hat schriftlich zu erfolgen.

Kündigung

Bei Bildungsgängen, die aus mehreren Zeiteinheiten (z. B. Quartalen, Trimestern, Semestern) bestehen, ist eine Kündigung von beiden Parteien jeweils auf Ende dieser Periode möglich, ausser es ist in der Ausschreibung anders vermerkt. Die Kündigung muss per Einschreiben 31 Tage vor dem letzten planmässigen Unterrichtstag erfolgen.

In schweren Fällen kann RecruitPlus verwarnen und eine Frist von 30 Tagen zur Behebung des vertragswidrigen Zustandes anordnen. Solche Fälle sind insbesondere: ungenügende Leistungen, unentschuldigte Absenzen oder Zahlungsrückstände. Bei ungenutztem Ablauf der Frist kann die RecruitPlus sofort kündigen. Bei schwerwiegenden Vorfällen wie zum Beispiel bei groben Verstössen gegen die Hausordnung, kann die RecruitPlus fristlos kündigen.

Kündigt der Kursteilnehmer nicht fristgerecht, tritt er den Bildungsgang nicht an, verlässt er diesen ohne ordentliche Kündigung oder wird er von der Schule verwiesen, so hat er der RecruitPlus für die dadurch entstandenen Kosten Ersatz zu leisten. Dieser umfasst insbesondere die Einschreibgebühr und das noch geschuldete Schulgeld bis zur nächsten ordentlichen Kündigungsmöglichkeit sowie ausstehende Nebenkosten für diesen Zeitraum.

Wird dem Kursteilnehmer aufgrund eines in Aussicht gestellten öffentlichen Beitrags an das Schulgeld ein reduziertes Schulgeld in Rechnung gestellt und wird in der Folge der Bildungsgang nicht zu Ende geführt oder der öffentliche Beitrag nicht gewährt, so ist der Kursteilnehmer verpflichtet, die entsprechende Differenz innert 30 Tagen zu bezahlen. Dies gilt auch bei vorzeitigem Abbruch der Ausbildung aufgrund Nichtbestehens allfälliger Promotionsbedingungen oder eines Verweises.

Nutzungsrecht personenrelevanter Daten

Grundsätzlich gelten in Bezug auf personenrelevante Daten die Vorgaben des Schweizer Datenschutzgesetzes. Mit der Anmeldung gibt der Kursteilnehmer sein Einverständnis, dass seine Daten gespeichert und innerhalb der RecruitPlus zu Administrations- und Marketingzwecken genutzt werden können. Ausserdem können Adressangaben an Lehrpersonen und andere Kursteilnehmer weitergegeben werden, soweit es für die Organisation des Bildungsgangs sinnvoll bzw. erforderlich ist. Die RecruitPlus hat das Recht, Bilder von Kursteilnehmern, welche im Rahmen von Bildungsveranstaltungen und Prüfungsfeiern u. ä. aufgenommen worden sind, zu veröffentlichen.

Geheimhaltung

Der Kursteilnehmer ist verpflichtet, die ihm anvertrauten sensiblen Daten geheim zu halten. Dies gilt auch für die Zeit nach Vertragsbeendigung.

Änderungen vorbehalten

Diese AGB können jederzeit geändert werden. Der Kursteilnehmer wird über allfällige Änderungen informiert. Erhebt er nicht innert 30 Tagen Widerspruch gelten die neuen Bestimmungen als genehmigt.

  1. April 2021

Aktualisiert am 17. Oktober 2021

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen zur Personalvermittlung

RecruitPlus Schweiz mit ihren Niederlassungen sind Inhaber der Betriebsbewilligung nach Art. 2 und 12 Arbeitsvermittlungsgesetzt (AVG).

Allgemein

Soweit nicht im Einzelfall eine andere schriftliche Vereinbarung getroffen wurde, gelten ausschliesslich die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Personalvermittlung der RecruitPlus. Der Auftraggeber erkennt bei Verträgen zur Personalvermittlung die Rekrutierungstätigkeit, Auswahlverfahren und Vermittlungstätigkeit an.

Vermittlungshonorar

RecruitPlus vermittelt Kandidaten für eine direkte Festanstellung. Bei Abschluss eines Arbeitsvertrages zwischen dem Kandidaten und dem Auftraggeber ist ein Erfolgshonorar fällig. Der Anspruch von RecruitPlus auf ein Vermittlungshonorar wird durch den Abschluss eines gültigen Arbeitsvertrages zwischen dem Kandidaten und dem Auftraggeber begründet. Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Abschluss eines Arbeitsvertrages mit dem von RecruitPlus vorgeschlagenen Kandidaten innerhalb von 7 Kalendertagen nach Vertragsunterzeichnung anzuzeigen.

Berechnung des Vermittlungshonorars

Das Honorar wird auf Basis des ersten Bruttojahressalärs berechnet. Das Bruttojahressalär entspricht der zwischen dem Auftraggeber und dem Kandidaten vereinbarten Gesamtentschädigung für die Tätigkeit des Kandidaten inklusive aller Zulagen. Es gelten folgende Vermittlungshonorarsätze (exkl. MwSt.):

– bis CHF 50´000.00 Bruttojahressalär 10%

– bis CHF 60´000.00 Bruttojahressalär 12%

– bis CHF 80´000.00 Bruttojahressalär 14%

– bis CHF 120´000.00 Bruttojahressalär 16%

– über CHF 120´000.00 Bruttojahressalär 18%

Bei Abschluss eines Teilzeitvertrages beträgt das Vermittlungshonorar 14% des Bruttojahressalär.

Erfolgsgarantie

Sollte der Arbeitsvertrag zwischen dem Auftraggeber und dem Kandidaten innerhalb der Probezeit seitens des Kandidaten aus persönlichen Gründen aufgelöst werden, verpflichtet sich RecruitPlus zur Rückerstattung des bezahlten Honorars wie folgt.

Von dieser Regel ausgenommen sind Fälle, bei denen der Kandidat durch

das Verschulden des Auftraggebers nicht antreten kann:

– 50% des bezahlten Honorars bei der Auflösung im 1. Monat

– 25% des bezahlten Honorars bei der Auflösung im 2. Monat

Haftung

Die von RecruitPlus gemachten Angaben zu einem Kandidaten beruhen auf den ihr durch den Kandidaten selbst erteilten Informationen bzw. auf Informationen durch Dritte. Eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben kann RecruitPlus nicht übernehmen.

Besetzungsgarantie

RecruitPlus übernimmt keine Besetzungsgarantie und keine Gewähr dafür, dass der Kandidat die vom Auftraggeber gesetzten Erwartungen erfüllt oder bestimmte Arbeitsergebnisse erzielt. Eine Gewährleistung für die Arbeit des vermittelten Kandidaten ist

ausgeschlossen.

Kündigung des Auftrages

Ein Auftrag zur Personalvermittlung kann jederzeit ohne Einhaltung einer Frist von beiden Seiten gekündigt werden. Kommt ein Arbeitsverhältnis zwischen dem Auftraggeber und dem von RecruitPlus vorgeschlagenen Kandidaten nach Kündigung des Auftrages zustande, so wird das Honorar in voller Höhe fällig. Die bis zum Zeitpunkt der Kündigung entstandenen und vereinbarten Leistungen sind ebenfalls ohne Abzug zu erstatten.

Parallel-Bewerbung

Hat sich ein durch RecruitPlus vorgestellter Kandidat bereits zu einem früheren Zeitpunkt oder parallel beim Auftraggeber auf dieselbe Stelle beworben, so ist der Auftraggeber verpflichtet RecruitPlus hierüber innerhalb von 4 Arbeitstagen in Kenntnis zu setzten. In diesem Fall erbringt RecruitPlus keine weitere Leistung bezüglich dieses Kandidaten. Der Auftraggeber kann RecruitPlus jedoch anweisen, auch bezüglich dieses Kandidaten weiter zu arbeiten. Unterrichtet der Auftraggeber RecruitPlus nicht innerhalb der Frist über frühere und/oder Parallel-Bewerbung des vorgestellten Kandidaten, so haftet er für den Schaden (Aufwand), welcher RecruitPlus entstanden ist, da RecruitPlus mangels

rechtzeitiger Benachrichtigung weithin tätig gewesen ist.

Veränderte Stellenbeschreibung

Wird einem von RecruitPlus vorgeschlagenen Kandidaten eine abweichende als ursprünglich vereinbarte Stellenbeschreibung/ Arbeitsplatz angeboten und kommt ein Arbeitsvertrag zustande, so berührt dies den Honoraranspruch von RecruitPlus nicht.

Spätere Einstellung eines Kandidaten

Für jeden Kandidaten, der innerhalb von sechs Monaten nach der Vorstellung durch RecruitPlus beim Auftraggeber eingestellt wird, hat RecruitPlus Anspruch auf die vereinbarte Vergütung.

Daten

Daten über die zu besetzenden Stellen und über die vorgeschlagenen Kandidaten werden nur erhoben, verarbeitet und genutzt, soweit dies zur Stellenbesetzung erforderlich ist. Der

Auftraggeber verpflichtet sich, die ihm erteilten Daten und Auskünfte nicht zweckentfremdet zu verwenden oder an Dritte weiterzuleiten RecruitPlus weist darauf hin, dass alle notwendigen Daten EDV massig erfasst und nur an gesetzliche Auskunftsberechtigte weitergegeben werden dürfen. Die Art. 18 Abs. 3 AVG und Art. 47 AVV werden berücksichtigt und eingehalten.

Zahlungsvereinbarung

Rechnungen von RecruitPlus sind sofort nach Rechnungszustellung ohne Abzug zu bezahlen.

Gerichtsstand

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen, lässt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien werden die unwirksamen Bestimmungen durch wirksame Vereinbarungen ersetzten, die den wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmungen erreichen oder ihm möglichst nahekommen.

Als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen RecruitPlus und dem Auftraggeber gilt der Ort als vereinbart, an dem die RecruitPlus Niederlassung ihren Sitz hat.